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10. Januar 2017

Viereinhalb Jahre unschuldig in Haft - Justizopfer erhält 450.000 Euro

Nachdem der BGH - mit Urteil vom 15.12.2010 - den Freispruch des zuvor viereinhalb Jahre unschuldig wegen des von ihm angeblich begangenen Mordes an seiner Frau inhaftierten Harry Wörz rechtskräftig bestätigt hatte (siehe hierzu becklink1008272), einigte sich nun gestern das Land Baden-Württemberg nach langem Rechtsstreit mit dem Justizopfer Harry Wörz auf eine Entschädigung von 450.000 Euro. Der heute fünfzigjährige ehemalige Installateur und Bauzeichner sah in dem von ihm durchgemachten Martyrium zutreffend die Zerstörung seines bisherigen Lebens.

Ähnlich gravierende Fehlurteile oder fehlerhafte Gutachten aufgrund deren die jeweiligen Opfer Freiheitsentziehung von erheblicher Dauer erdulden mussten sind selten, jedoch - leider - gegeben, wie die vier nachfolgenden Beispiele zeigen:

  • Acht Wochen in Psychatrie wegen eines Fehlgutachtens: 25.000 €  OLG Karlsruhe - 9 U 78/11
  • 638 Tage in Haft wegen eines Fehlgutachtens: 50.000 €  LG Saarbrücken - 3 O 295/13
  • 3956 Tage unzulässige Sicherungsverwahrung: 65.000 €  OLG Karlsruhe - 12 U 60/12
  • 1973 Tage Haft wegen eiens Fehlgutachtens: 150.000 €  OLG Frankfurt am Main - 19 U 8/2007

Mehr zu diesem Thema finden Sie in meinem Fachbuch Beck´sche Schmerzensgeldtabelle, 13. Auflage 2017 Seiten 103ff sowie Seiten 932 ff

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