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8. Februar 2017

55. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar

Abgelehnt: Fahrverbot als Nebenstrafe bei allgemeiner Kriminalität

55. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar

Auch in 2017 kamen wieder gut 2.000 Experten aus Justiz, Behörden, Verbänden zum Verkehrsgerichtstag, der insofern – wie stets in der letzten Januarwoche - als bedeutendster Kongress seiner Art im Dienste des Verkehrs und des Verkehrsrechts steht. Im Mittelpunkt des Verkehrsgerichtstages stehen stets die insgesamt acht Arbeitskreise (AK), die sich einzelnen, zuvor festgelegten Themen widmen und als Ergebnis ihrer internen Anhörungen und Diskussionen stets eine Empfehlung abgeben.

Das medial am stärksten fokussierte Thema des AK I , Fahrverbot als Nebenstrafe bei allgemeiner Kriminalität und die sich insoweit stellende Frage, ob ein derartiges Verbot eingeführt werden soll, beantwortete die Teilnehmer dieses Arbeitskreises negativ. Hierfür bestehe – so die Empfehlung – kein praktisches Bedürfnis.

Ähnlich im medialen Mittelpunkt stand die – ebenfalls vom Verkehrsgerichtstag (AK III) verneinte Frage, ob es sinnvoll sei, die latente Unfallgefahr durch Senioren im Straßenverkehr mittels der Einführung genereller, obligatorischer und periodischer Fahreignungsüberprüfungen zu minimieren; hierzu – so die Experten im AK III gäbe es derzeit keine Grundlage.

In dem von mir begleiteten AK V ging es um die Medizinische Begutachtung von Unfallopfern.

Insofern kam der fünfte Arbeitskreis nach Anhörung der Referenten und einer sehr lebhaften Diskussion zu folgenden Empfehlungen:

  • Besonders der erheblich Verletzte bedarf zur Geltendmachung seines Schadens eines unabhängigen und qualifizierten medizinischen Sachverständigen.
  • Der Arbeitskreis hält zur Sicherung und Verbesserung der Qualität medizinischer Gutachten eine Standardisierung in formaler und inhaltlicher Hinsicht für erforderlich. Die bislang vorliegenden Empfehlungen und Leitlinien erfüllen diese Anforderung nur teilweise. Daher sollten allgemeingültige Standards von Vertretern der Anwaltschaft, der Versicherungswirtschaft, der Ärzteschaft und der Justiz erarbeitet werden. Von besonderer Wichtigkeit ist dabei die Beschleunigung der medizinischen Begutachtung. Ferner sollte über die Einrichtung einer zentralen Datenbank geeigneter medizinischer Sachverständiger nachgedacht werden, die den Geschädigten und ihren Anwälten, den Versicherern sowie den Gerichten zur Verfügung steht.
  • Vorerkrankungen, die für die Begutachtung der Verletzungen relevant sein könnten, hat der Verletzte offenzulegen. Hinsichtlich der Relevanz ist ggf. der medizinische Sachverständige vorher anzuhören.
  • Bei der Begutachtung kann der medizinische Sachverständige eine Vertrauensperson zu-lassen.
  • Die Vertreter der Versicherungswirtschaft und Anwaltschaft werden aufgefordert, sich auf eine gemeinsame Formulierung der Schweigepflichtentbindungserklärung zu verständige

Mehr zu den diesmal behandelten Themen der insgesamt acht Arbeitskreise (AK) und deren Empfehlungen finden Sie unter auf der Seite des Deutscher Verkehrsgerichtstag -Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft- e.V. unter www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de

 

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