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12. August 2016

BVerfG: Doch Schmerzensgeld für Umweltaktivist

Mit Beschluss vom 29.06.2016, 1 BvR 1717/15 gab das Bundesverfassungsgericht einem Umweltaktivisten und Castor-Gegner Recht. Dieser war bei einer Demonstration gegen einen Castor-Transport von der Polizei rechtswidrig in Gewahrsam genommen worden und begehrte vor dem zuständigen Landgericht Schmerzensgeld für den erlittenen Freiheitsentzug. Dies lehnte das Landgericht jedoch ab. Zur Begründung führte es aus, die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme habe lediglich darauf beruht, dass der Beschwerdeführer nicht unverzüglich einem Richter vorgeführt worden sei. Ferner habe der Beschwerdeführer bereits durch die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme Genugtuung erhalten.

Dies sah das Bundesverfassungsgericht anders. Da die Polizei über viele Stunden nicht die gebotenen Anstrengungen unternommen habe, um eine richterliche Entscheidung herbeizuführen oder die Festsetzung zu beenden, habe der Beschwerdeführer sehr wohl einen Anspruch auf Entschädigung. Dabei betonte das BVerfG es sei besonders zu beanstanden, dass das LG in der mindestens achtstündigen rechtswidrigen Festsetzung des Beschwerdeführers keine nachhaltige Beeinträchtigung gesehen hat. Auch hatte es die abschreckende Wirkung erwägen müssen, die einer derartigen Behandlung des Beschwerdeführers für den künftigen Gebrauch des Rechts auf Versammlungsfreiheit zukommen könne.

Das BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde stattgegeben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das LG zurückverwiesen; nun muss dieses somit erneut entscheiden; diesmal nicht zum Grunde sondern zur Höhe.

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