Im Zusammenhang mit der Affäre um die Fußball-WM 2006 ist der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger vor dem LG Frankfurt am Main (Urteil vom 22.03.2017) mit einer Schadenersatzklage gegen das Land Hessen gescheitert. Der 71-Jährige begehrte vor dem Landgericht Frankfurt am Main Schmerzensgeld i.H.v. 25.000 Euro. Als Grund führte er an, die Staatsanwaltschaft habe seiner Meinung nach in den Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung gegen ihn sowie die früheren DFB-Funktionäre Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt Informationen an die Medien weitergegeben.
Der Vorsitzende Richter Christoph Hefter sah dies ebenso, sprach in seiner Urteilsbegründung insofern von einem "Leck“ bei der Staatsanwaltschaft und wertete dies als „Rechtsverletzung“. " Die entscheidende Frage, ob Zwanziger dadurch in einer schmerzensgeldrechtlichen relevanten Weise in seinen Rechten verletzt wurde, verneinte das Landgericht jedoch. Zwanziger hatte insofern – um in den Fußballjargon zu wechseln – ein Eigentor geschossen, indem er dem gegenüber Gericht offen ausführte, es gehe ihm eigentlich gar nicht um das Schmerzensgeld sondern vielmehr darum „den Makel der Ermittlungen weghaben“ zu wollen.
Der Konter des Vorsitzenden Richters war scharf: "Wir sind hier nicht die Überprüfungsinstanz für die Staatsanwaltschaft… Für uns ist in dieser Verhandlung nicht entscheidend, ob das Ermittlungsverfahren richtig ist, sondern ob es vertretbar ist. Und wir haben keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Einleitung des Verfahrens nicht vertretbar war. Es gibt erhebliche Indizien und Hinweise darauf, dass der Kläger an einer schweren Steuerhinterziehung beteiligt war.“ , so das LG, welches dann noch ergänzte, Zwanziger sei "keine kleine Leuchte, sondern der Präsident des DFB gewesen“.
"Das Endspiel war das noch nicht“, kommentierte Zwanziger das Urteil und kündigte an, er werde in die Verlängerung gehen (wörtlich: "Es spricht alles dafür, dass das hier heute nicht die letzte Instanz war.“).
Hintergrund des Falls ist die dubiose Rückzahlung von immerhin 6,7 Millionen Euro an den früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus im April 2005. Der Franzose will Franz Beckenbauer als Chef des WM-Organisationskomitees drei Jahre zuvor zehn Millionen Schweizer Franken geliehen haben, die kurz darauf an eine Firma des damaligen FIFA-Funktionärs Mohamed Bin Hammam weiterflossen sind. 2005 zahlte der Deutsche Fußball-Bund das Geld über ein Konto des Weltverbandes FIFA an Louis-Dreyfus zurück. Dabei tarnte er die Rückzahlung jedoch als vermeintlichen Kostenbeitrag zu einer WM-Gala, die später aber gar nicht stattfand.
Die Staatsanwaltschaft kam dann ins Spiel, weil der DFB diese 6,7 Millionen Euro als Betriebsausgabe in seiner Steuererklärung geltend gemacht hatte, um dadurch seine Steuerschuld zu reduzieren. Die Staatsanwaltschaft leitete im November 2015 gegen Zwanziger, Niersbach und Horst R. Schmidt umfangreiche Ermittlungen ein.
Andreas Slizyk
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