Der Medienkonzern Axel Springer muss an den Moderator Jörg Kachelmann nun wohl ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 € zahlen.
Nachdem Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden war, hatte er im Verfahren gegen Springer vor dem Oberlandesgericht Köln (Urteile vom 12.7.2016 (15 U 175/15 und 15 U 176/15) hohe Entschädigungssummen - nämlich 180.000 € sowie 215.000 € - wegen schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzungen erwirkt.
Die daraufhin von Springer eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof nach Meldung von lto.de kürzlich zurückgewiesen. Springer will nun die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde prüfen.
Mehr hierzu sowie zum Thema "Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen" finden Sie in meinem jüngsten Fachbuch "Schmerzensgeld" im Kapitel VII Besondere Verletzungsarten und Ursachen und dort unter a) Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die Medien.
Andreas Slizyk
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