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30. September 2015

Urteil des LG Köln

635.000 € Schmerzensgeld sprach das LG Köln (Urteil vom 30.09.2015, Az. 28 O 2/14 und Az. 28 O 7/14) dem bekannten Wettermoderator und Autor Jörg Kachelmann zu.

Dies ist der bisher in Deutschland höchste, für Persönlichkeitsrechtsverletzungen zuerkannte, Schmerzensgeldbetrag. Das LG sah in der für Kachelmann ruinösen Berichterstattung von „Bild“, „Bild am Sonntag“ und „bild.de“ über das gegen ihn wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung geführte Strafverfahren – welches 2011 mit einem Freispruch endete - zwar keine Schädigungsabsicht jedoch eine fahrlässige Verfehlung der Grenzziehung in Bezug auf die Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen. In insgesamt 20 Print- und 18 Onlineartikeln sah das LG Köln nicht nur eine außergewöhnliche Dimension sondern auch schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die das Gericht u.a. damit begründete, dass der zum Teil extrem intime Inhalt der Artikel „alleine zur Befriedigung der Neugier der Öffentlichkeit“ und nicht aus berechtigtem Informationsinteresse heraus erfolgt seien. Das Urteil jedoch ist nicht rechtskräftig und wird es wohl auch nicht! Denn wie Anfang Oktober den Medien zu entnehmen war, wollen sowohl Springer  als auch Kachelmann (der 2,25 Millionen € gefordert hatte) Berufung einlegen. Es ist somit damit auszugehen, dass die Causa Kachelmann gegen Springer schließlich auch vor dem BGH landen wird.  

Weitere interessante Urteile zu dieser Thematik sind: LG Berlin 13.8.2012 – 33 O 434/11 (Ingrid Pavic); BGH 26.10.2010 – VI ZR 230/08 (Charlotte von Monaco); OLG Hamburg 30.7.2009 – 7 U 4/08 (Madeleine von Schweden); OLG Düsseldorf 27.4.2005 – 15 U 98/03 (Klaus Esser) sowie BGH 9.12.2003 - VI ZR 38/03 (Caroline von Monaco / Hannover).

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