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30. Juni 2021

1.000.000 Euro Schmerzensgeld für schwerste Gehirnschädigungen

LG Limburg Urt. v. 28.6.2021 – 1 O 45/15 spricht schwer gehirngeschädigtem Kind nach Behandlungsfehlern 1.000.000 Euro Schmerzensgeld zu und stößt damit erstmals in einem solchen Falle in den siebenstelligen Bereich vor.

Nachdem vom OLG Köln (OLG Köln BeckRS 2018, 17910) im Jahr 2018 kassierten Urteilsspruch des LG Köln, welches dem früheren Bundeskanzler Helmut Kohl wenige Tage vor dessen Tod 1 Million EUR Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen zugesprochen hatte, wurde nun – mit dem am 28.6. verkündeten Urteil des LG Limburg – erstmals für eine Körperverletzung ein Schmerzensgeld in Höhe von 1 Million Euro zuerkannt. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, so zeigt es doch sehr deutlich auf, dass der von zahlreichen, sich seit Jahren intensiv mit der Thematik des Schmerzensgeldes befassenden Experten und so auch von mir [vgl. Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschäden (13. Auflage) Rn. 281; Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld (10. Auflage) Rn. 1200g sowie Slizyk Schmerzensgeld 2021 (17. Auflage*) Rn 268 ff] geforderte Anstieg des Schmerzensgeldniveaus gerade bei schweren und schwersten Verletzungen und extremen Dauerfolgen nun langsam aber stetig in Gang kommt. Insofern sind aus der jüngeren Zeit die Entscheidungen des LG Aurich (BeckRS 2018, 40197), bestätigt durch das OLG Oldenburg (BeckRS 2020, 5200), des LG Gießen (BeckRS 2019, 34307) sowie des LG Aachen (BeckRS 2012, 2052) zu nennen, die jeweils Schmerzensgeldbeträge deutlich oberhalb von 500.000 EUR zuerkannten, es dabei jedoch stets vermieden, den Betrag von 1 Million EUR zu erreichen oder gar zu überschreiten.

Wenn nun ein Landgericht begrüßenswerter Weise diesen Betrag – endlich mag man ausrufen – in einem Arzthaftungsfall zuerkennt, bei welchem bereits im Jahr 2011 ein damals erst einjähriges Kind als Folge einer ganzen Reihe von Behandlungsfehlern allerschwerste Gehirnschäden (kann nicht sprechen, nicht laufen, leidet unter Epilepsie etc.) erlitten hatte und auf Dauer ein Intensivpflegefall sein wird, so bleibt sehr zu hoffen, dass das Urteil des LG Limburg auch vor dem OLG Frankfurt a.M. Bestand haben wird.

Andreas Slizyk

Rechtsanwalt

 * Das Buch erscheint im 4. Quartal diesen Jahres beim Verlag C.H.Beck in erneut aktualisierter Form in der sodann 18. Auflage.

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