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9. März 2016

Kohl fordert 5 Mio. € Schmerzensgeld

Vor dem Landgericht Köln begann am vergangenen Donnerstag (3. März 2016) die Verhandlung im Schmerzensgeld-Prozess um die sogenannten Kohl-Protokolle. Altkanzler Helmut Kohl verklagt insofern seinen ehemaligen Ghostwriter Heribert Schwan, den Journalisten Tilman Jens sowie die Verlagsgruppe Random House als Gesamtschuldner auf ein angemessenes Schmerzensgeld und hat dessen Höhe mit „mindestens fünf Millionen Euro“ angegeben. Der Rechtsstreit vor dem LG Köln gilt als Fortsetzung des Rechtsstreits um das Buch "Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle", in dem aus nicht freigegebenen Tonband-Aufnahmen zitiert worden war, weshalb das OLG Köln im Mai 2015 die weitere Verbreitung des Werkes mit 115 Kohl-Zitaten untersagt hatte.

Würde das nun vor dem LG Köln geforderte Schmerzensgeld zugesprochen – was höchst unwahrscheinlich ist -, so wäre dies das mit großem Abstand höchste Schmerzensgeld der deutschen Rechtsgeschichte. Diese Summe sei von den Anwälten Kohls mit dem historischen Ausmaß der Persönlichkeitsrechtsverletzung und mit dem Gedanken der Abschöpfung des Gewinns plus einem satten Strafzuschlag begründet worden, notieren gleichermaßen die SZ (Bernd Dörries/Hans Leyendecker) und spiegel.de (Katharina Peters).

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