Sie erreichen mich unter:  04488/862128

Fragen und Antworten zum Schmerzensgeldratgeber 

von Rechtsanwalt Andreas Slizyk Stand April 2015

Herzlich willkommen 

beim Online-Erstberatungsportal Schmerzensgeldratgeber!

Über meine Person und Fachkunde in diesem Rechtsgebiet haben Sie sich sicherlich bereits auf meiner Homepage informiert; wenn nicht, schauen Sie insofern unter Profil und Publikationen.

Nachfolgend finden Sie im Antworten auf häufige Fragen.

Sollten Sie dennoch weitere Fragen zu einem dieser Themen haben, so setzen Sie sich bitte ohne Zögern mit mir in Verbindung. Meine Kontaktdaten einschließlich Mail und Telefon finden Sie direkt hier.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Slizyk
(Rechtsanwalt)

Nelkenweg 9,
D-26655 Westerstede 
Rechtsanwalt[at]Slizyk.de
Fax: 04488-862127
Tel: 04488-862128
www.Slizyk.de

1. Frage: Wie sieht eine Antwort auf eine Rechtsfrage aus oder anders gesagt, was erhalte ich für mein Geld?

Antwort: Sie erhalten stets 1. eine konkrete Beschreibung der Rechtslage und 2. Angaben zum Rahmen innerhalb dessen sich ein Schmerzensgeldanspruch in Ihrem individuellen Fall möglicherweise durchsetzen lässt, verbunden mit dem Hinweis auf mögliche Vergleichsfälle (= konkrete Urteile deutscher Gerichte mit Datum, Aktenzeichen und Fundstelle) aus meiner derzeit ca. 6.000 Schmerzensgeldurteile umfassenden Sammlung sowie unter Zuhilfenahme der mir darüber hinaus vorliegenden Datenbanken.

Sie können Sie hier ein Mustergutachten einsehen, um sich ein Bild von Umfang und Gestaltung des Kurzgutachtens zu machen. Das Kurzgutachten hat einen Textumfang von ca. 1.000 Wörtern.

2. Frage: Wenn ich – nach dem Lesen der Antwort bzw. Stellungnahme – noch eine Frage zu meinem Fall habe, darf ich mich dann noch telefonisch oder per Mail an Rechtsanwalt Andreas Slizyk wenden und was kostet das?

Antwort: Selbstverständlich umfasst die Online-Erstberatung auch eine damit verbundene Nachfrage; für diese erfolgt keine gesonderte Berechnung. 

3. Frage: Was bedeutet eigentlich „Online-Erstberatung“? 

Antwort: Eine Erstberatung erfolgt üblicherweise zum Beginn eines möglichen Mandats in Form eines ersten Gespräches und ist quasi eine pauschale, überschlägige Information über die Sach- und Rechtslage oder die gestellten Rechtsfragen (so Buschbell, MAH Straßenverkehrsrecht, 4. Aufl. 2015 Rn 19-20).

Die von Rechtsanwalt Andreas Slizyk im Zusammenhang mit dem Schmerzensgeldratgeber angebotene „Online-Erstberatung“ umfasst – in schriftlicher und per E-Mail versandter Form – die Beantwortung der Frage, in welchem Rahmen sich das möglicherweise zu erwartende Schmerzensgeld auf der Basis Ihrer Informationen befindet. Ein Mandatsverhältnis darüber hinaus kommt hierdurch nicht zustande.

4. Frage: Wann bzw. wie kommt es denn zum Vertrag mit Rechtsanwalt Andreas Slizyk? 

Antwort: Mit dem Anklicken der orangenen Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ unterbreiten Sie Rechtsanwalt Andreas Slizyk ein Angebot zum Abschluss eines zahlungspflichtigen Dienstleistungsvertrages für eine Online-Erstberatung. Mit der Bestätigung der Bestellung per E-Mail nimmt Rechtsanwalt Andreas Slizyk das Angebot an und der Vertrag kommt zustande.

5. Frage: Wie erfolgt die Bezahlung? 

Antwort: Die Bezahlung erfolgt per Überweisung. Dies geschieht nicht auf der Webseite, sondern in der für Sie üblichen Weise. Also entweder per Homebanking oder indem Sie einen Überweisungsträger Ihrer Bank ausfüllen. Die Zahlungsinformationen werden Ihnen in Schritt 4 und in der Bestellbestätigung mitgeteilt. Wenn Sie noch am Tag der zahlungspflichtigen Bestellung überweisen, ist das Geld erfahrungsgemäß am Folgetag auf dem Konto des Rechtsanwalts, so dass mit der Bearbeitung bzw. Beantwortung begonnen werden kann, sofern sie dies vor dem Ablauf der Widerrufsfrist wünschen.

6. Frage: Kann ich per Kreditkarte oder PayPal überweisen?

Antwort: Nein, derzeit ist eine Bezahlung nur durch Überweisung möglich.

7. Frage: Muss ich den Zusatz („Ich verlange ausdrücklich…“) anklicken bzw. anhaken? Und was hat es für eine Bedeutung, wenn ich dies nicht tue?

Antwort: Nein, sie müssen diesen freiwilligen Zusatz nicht anklicken oder anhaken! Allerdings wird der Rechtsanwalt dann mit der Beantwortung Ihrer Anfrage bis zum Ablauf der Widerrufsfrist warten.

Siehe hierzu aber auch die Antwort auf die nächste Frage. 

8. Frage: Was hat es mit diesem Zusatztext („Ich verlange ausdrücklich…“) auf sich? 

Antwort: Hierzu muss etwas ausführlicher ausgeführt werden:

Stellen Sie sich vor, Sie haben es eilig die Antwort auf Ihre Rechtsfrage zu erhalten und senden daher beispielsweise am 1. Mai Ihre Bestellung an Rechtsanwalt Andreas Slizyk und überweisen nach Erhalt der Bestellbestätigung auch sogleich die Gebühr hierfür. Am 2. Mai geht Ihr Geld bei Rechtsanwalt Andreas Slizyk ein und dieser fertigt auch sogleich seine Stellungnahme. Bereits am 3. Mai erhalten Sie diese und sind mit dem Inhalt auch zufrieden. Dennoch bereuen Sie jedoch Ihre „Bestellung“, weil sie mit dem Geld lieber mit Ihrer Lebenspartnerin zum Essen gegangen wären und widerrufen daher den Online-Erstberatungsvertrag. Der Widerruf geht Rechtsanwalt Andreas Slizyk am 4. Mai zu. Er müsste dann das inzwischen auf seinem Konto eingegangene Honorar (Gebühr) grundsätzlich wieder an Sie zurücküberweisen. Dass dies nicht richtig sein kann, sagt jedem vernünftig denkenden Menschen bereits das eigene Rechtsempfinden.

Dies hat auch der Gesetzgeber so gesehen und daher insofern

  • zum einen festgelegt, dass in einem solchen Falle dem Dienstleistenden (Rechtsanwalt) der Wert zu ersetzen ist, den er bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbracht hat (§ 357 Abs. 8 BGB), wenn er bestimmte Informationspflichten erfüllt hat.
  • zum anderen – und nun nochmals zur oben angeführte Formulierung („Ich verlange ausdrücklich, dass…“) – sagt der Gesetzgeber in § 356 Absatz 4 BGB, dass das Widerrufsrecht in den Fällen erlischt, in denen der Dienstleistende seine Leistung bereits vollständig erbracht hat und mit der Erbringung „erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat“.

Daher fängt Rechtsanwalt Andreas Slizyk grundsätzlich erst dann mit der Beantwortung bzw. Online-Erstberatung an, wenn entweder diese Zustimmung durch den Satz „Ich verlange ausdrücklich, dass…“ angeklickt und somit vereinbart wurde. Andernfalls beginnt der Rechtsanwalt mit der Online-Erstberatung, wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Da letzteres vierzehn Tage (ab Vertragsabschluss) dauert, empfiehlt es sich – im Falle einer eilig erwarteten Antwort – den Zusatz („Ich verlange ausdrücklich, dass…“) anzuklicken, zumal die Gebühr in beiden Fällen gleich bleibt, also für den Eilfall kein höheres Honorar zu zahlen ist.

9. Frage: Wenn es zum Vertrag gekommen ist, habe ich dann noch ein Widerrufsrecht und wie verhält es sich im Falle meines Widerrufs? 

Antwort: Ja, Sie haben ein Widerrufsrecht, die entsprechende Belehrung finden Sie im Bereich „Nutzungsbedingungen und Widerrufsrecht“ unter dem Gliederungspunkt „X. Widerrufsbelehrung“.

10. Frage: Was kostet mich die Online-Erstberatung? 

Antwort: Die Online-Erstberatung kostet stets einheitlich 69,50 € (inkl. USt.). Weitere Kosten entstehen Ihnen in diesem Zusammenhang nicht.

Scheuen Sie sich bitte nicht – bei Verständnisfragen oder Unklarheiten – zum Hörer zu greifen und unter 04488-862128 anzurufen oder eine E-Mail zu senden; es entstehen Ihnen hierdurch keine Kosten. 

Mit freundlichen Grüßen  
Andreas Slizyk (Rechtsanwalt)

Nelkenweg 9
D-26655 Westerstede

Mail: Rechtsanwalt[at]Slizyk.de
Tel: 04488-862128
Fax: 04488-862127
Mobil: 0171-4106135
www.Slizyk.de

Kontakt

Rufen Sie uns bei Fragen an oder senden sie uns eine E-Mail.

 

Nelkenweg 9, 26655 Westerstede

Rechtsfrage[at]slizyk.de

04488/862128

www.slizyk.de