Das Versicherungsrecht wird durch die Versicherungsbedingungen geprägt und durch das Versicherungsvertragsgesetz als Basis normiert. Seit der Deregulierung im Jahr 1994 unterliegen die Versicherungsbedingungen nicht mehr der Vorabkontrolle durch die Aufsichtsbehörde, was zu einem hohen Wettbewerb und infolgedessen zu der enormen Vielfalt an unterschiedlichsten und teilweise sehr komplexen Versicherungsbedingungen geführt hat, wie wir sie heute vorliegen haben.
Gerade die Verletzung der Obliegenheiten, die den VN zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen veranlassen, ist ein sehr häufiger Grund für das VU, den versprochenen Versicherungsschutz aufzukündigen bzw. nicht zu gewähren, was nicht selten vor Gericht endet. Das Versicherungsvertragsrecht unterscheidet dabei zwischen
Allein dieser kleine Exkurs in das allgemeine Versicherungsrecht zeigt, wie hoch spezialisiert die Thematik des Versicherungsrechts ist, die neben der bekannten Fahrzeugversicherung auch die Sachversicherungen (Gebäude-, Hausrat-, Inhaltsversicherung), die Haftpflichtversicherungen (Privat-, Berufs-, Betriebshaft-, Produkt- Umwelthaftpflicht etc.), Personenversicherungen (Kranken-, Unfall-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung) und Vermögensschadenhaftpflicht (Rechtsschutz-, Betriebsunterbrechung, Vertrauensschadenversicherung) sowie sonstige Versicherungen, wie Reise-, Sport- oder Bauleistungsversicherung umfasst.
Aus diesem Grunde ist in den allermeisten Schadenfällen die Begleitung und Durchsetzung der Regulierung durch einen insofern mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt unerlässlich. Bei komplexen Fällen sollte bereits die Schadenmeldung mit dem Anwalt abgestimmt werden.
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