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4. Februar 2016

Mit dem Thema "Dashcam" befasste sich 54. Verkehrsgerichtstag in Goslar.

Erneut pilgerten gut 2.000 Experten aus Justiz, Behörden, Verbänden zum Verkehrsgerichtstag, der insofern – wie stets in der letzten Januarwoche - als bedeutendster Kongress seiner Art im Dienste des Verkehrs und des Verkehrsrechts steht. Die insgesamt acht Arbeitskreise (AK) befassten sich mit diesen Themen:

Mit einem Klick auf das jeweils verlinkte Thema können Sie direkt die Empfehlungen ansehen.

Von besonderem – auch medialen – Interesse war der Arbeitskreis VI, der sich umfassend der Zulässigkeit und Verwertung von mittels einer Dashcam gewonnenen Bilddaten widmete.

Insofern sei – mit Blick auf mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen und sich daraus ergebender Schmerzensgeldansprüche - auf folgende Urteile hingewiesen, die sich zwar nicht unmittelbar mit durch DashCams aufgenommene Bilddaten befassten, jedoch mit der Thematik der Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Fertigung und Verwendung von Bilddaten, die entweder

anlässlich von Unfällen gefertigt oder durch Videoüberwachungskameras aufgenommen wurden oder Personen zeigen, die eher zufällig im Bildmaterial zu sehen waren, ohne hierzu (und insbesondere zur Veröffentlichung) ihre Zustimmung gegeben zu haben:

GerichtDatum/AktenzeichenFundstelleThemen-Stichwort

AG Kerpen,

4.10.2010 – 102 C 108/10

= IMM-DAT Nr. 4276

(Quad-Unfall)

BAG Erfurt,

19.02.2015 – 8 AZR 1007/13

= IMM-DAT Nr. 4856

(Videoüberwachung)

LAG Hamm,

11.7.2013 – 11 Sa 312/13    

= IMM-DAT Nr. 4838  

(Videoüberwachung)

OLG Karlsruhe,

26.5.2006 – 14 U 27/05   

= IMM-DAT Nr. 4415

(Filmen auf Campingplatz)

OLG Frankf.a.M.,

13.11.2007 – 11 U 16/07  

= IMM-DAT Nr. 4417  

(Foto als Kollateralschaden)

Bis auf den Fall, den das AG Kerpen zu entscheiden hatte, wurden in allen Fällen Schmerzensgeldbeträge zwischen 1.000 € und 6.000 € zuerkannt. Wer sich somit – als „Beifang“ in einem youtube-Filmchen – gefertigt von Dashcam-Fotografen – als Unbeteiligter wiederfindet, kann – unter dem Vorbehalt der Einzelfallprüfung aller Details und Umstände – einen Schmerzensgeldanspruch geltend machen. Das oben bereits erwähnte AG Kerpen hat sich mit diesen „Details und Umständen“ sehr sorgfältig auseinandergesetzt und ist insofern lesenswert!

Abkürzungen:

Dashcam = Dashboard-Camera = Kamera am Armaturenbrett eines Fahrzeugs

IMM-DAT = Schmerzensgelddatenbank des Verlages C.H.Beck, München

AG = Amtsgericht, OLG = Oberlandesgericht, BAG = Bundesarbeitsgericht, LAG = Landesarbeitsgericht

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